Ein Jahr ImmoWertV 2021 – Eine vorläufige Bilanz unter Berücksichtigung der ImmoWertA und neuer NHK

Zum 01. Januar 2022 ist die ImmoWertV 2021 in Kraft getreten und brachte viele Änderungen des deutschen Rechts zur Immobilienbewertung insbesondere für die Gutachterausschüsse, mit deren Daten des Grundstücksmarktes Verkehrswertgutachten erstellt werden sollten. Nach einem Jahr wird in der Sektion Immobilienbewertung des DST der Versuch einer Bilanz gezogen. Seit Weihnachten 2021 liegt die Ausführungsvorschrift zur […]

Zum 01. Januar 2022 ist die ImmoWertV 2021 in Kraft getreten und brachte viele Änderungen des deutschen Rechts zur Immobilienbewertung insbesondere für die Gutachterausschüsse, mit deren Daten des Grundstücksmarktes Verkehrswertgutachten erstellt werden sollten. Nach einem Jahr wird in der Sektion Immobilienbewertung des DST der Versuch einer Bilanz gezogen.
Seit Weihnachten 2021 liegt die Ausführungsvorschrift zur ImmoWertV 2021 „Arbeitsanweisung Im-moWertA“ mit einem 3. Entwurf vor. Dieser Entwurf wird zurzeit unter den Fachleuten diskutiert und sollte noch 2022 veröffentlicht werden. Dieser Entwurf oder eventuell die Schlussfassung gilt es zu diskutieren und zu prüfen auf die Realisierung der Regelungen und deren sinnvolle Umsetzung bei der Führung von Kaufpreissammlungen, der Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und der Modellfähigkeit von Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren oder anderen Umrechnungskoeffizienten.
Seit Dezember 2021 läuft ein Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWBS zusammen mit dem Baukosteninformationszentrum der Architektenkammern BKI zur Ableitung neuer NHK 2020 für das Sachwertverfahren, welches 2023 abgeschlossen werden sollen. Das Vorhaben wird begleitet von einer Projektgruppe in der auch der BVS vertreten ist.
Ab dem 01. Juli 2022 haben alle Eigentümer von Immobilien (einschl. Eigentumswohnungen) die Pflicht eine Steuererklärung zur neuen Grundsteuer abzugeben, bei der Daten der Immobilienbewertung ins-besondere die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zwingend für jedermann anzuwenden sind. Der Ablauf der Datenvermittlung für die Steuererklärung durch die Steuerpflichtigen und die Bereitstellung marktgerechter Bodenrichtwerte sind zu bilanzieren und aus den Erfahrungen die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Fragen die beim DST beantwortet werden sollen:
• Hat sich die ImmoWertV 2021 bewährt und ist sie deutschlandweit anwendbar?
• Welche Defizite in der ImmoWertV und ihrer Anwendung haben sich in der täglichen Praxis gezeigt?
• Gehen Sachverständige mit den neuen Regelungen richtig um oder können sie nicht genutzt werden?
• Können ImmoWertV 2021 und ImmoWertA von den Gutachterausschüssen zeitnah umgesetzt werden?
• Wie geht es mit der nun gesetzlich geregelten Modellkonformität weiter?
• Wie sollten NHK für das Sachwertverfahren anwendbar gestaltet sein?
• Wie genau sind die neuen NHK und wie genau sollten sie sein?
• Wer benutzt diese NHK in welchem?
• Werden NHK der Immobilienbewertung Wertermittlungsverfahren auch bei anderen Anwendungen richtig genutzt?
• Passen die BelWertV die ebenfalls zurzeit überarbeitet wird und die neue ImmoWertV mit der ImmoWertA zueinander oder weichen beide Bewertungen voneinander ab?

In einer Podiumsdiskussion mit Entscheidungsträgern, Verantwortlichen, Anwendern und Sachverständigen sollen die Fragen unter Mitwirkung des Publikums diskutiert werden. Namhafte Referenten aus der Fachwelt der Immobilienbewertung der unterschiedlichen Fach- und Anwendungsgebiete werden diese Fragen und Problem erläutern und Lösungen vorstellen.

 

 
Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff REV

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, REV – Recognised European Valuer (TEGoVA)

Bernhard Bischoff ist ehemaliger Bundesfachbereichsleiter Immobilienbewertung. Er hat im Sachverständigengremium zur Überarbeitung des Wertermittlungsrechts beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgearbeitet und für den BVS das Verfahren der ImmoWert und der Richtlinien begleitet.