Ein letztes Themenfeld ist die Begutachtung der Betriebsunterbrechungsschäden im Versicherungsbereich. Regelungen, Umsetzungen und Problemfelder der Betriebsunterbrechungsschäden sowie Angriffspunkte in der täglichen Arbeit.
In einem vierten Themenbereich werden die Entwicklungen der Kapitalmarktzinsen für KMUs branchenspezifisch dargestellt. Insbesondere die Entwicklungen in der Fachliteratur von den Peer-Groups hin zu den Branchengruppen werden aufgezeigt und das Für und Wieder gegenübergestellt.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Fragestellung inwieweit die Corona-Pandemie als auch der Klimawandel und die Störungen internationalen Lieferketten Auswirkungen auf die inhabergeprägte Bewertung von Unternehmen haben. Hierzu werden anhand eines vorhandenen Bewertungsfalls (Autohaus/Apotheke) entsprechende Entwicklungen für die zukünftige Planung und die Wertfindung aufgezeigt und die Auswirkungen dargestellt.
Ein zweiter Themenbereich erstreckt sich auf die Entwicklungen in der Fachliteratur sowie in der Rechtsprechung und ihre Berücksichtigung in der Facharbeit. Hier ergeben sich insbesondere neue Entwicklungen des modifizierten Ertragswertverfahrens/Ertragswertverfahrens in den Bereichen des Familienrechts als auch im Gesellschafts- und Steuerrecht. Insbesondere ergeben sich Unterschiede in der Anrechnung der latenten Steuern innerhalb des Familienrechts (Zugewinn/Erbrecht), Fragen zur Besteuerung von Substanzwerten wie auch die Unterschiede in der Berechnung des Unternehmerlohns. Die Unterschiede des Mindestwertes in der Unternehmensbewertung wie auch die Frage der Berücksichtigung des vorhandenen Eigenkapitals im Ertragswertverfahren wie auch im modifizierten Ertragswertverfahren werden aufgezeigt.
Erster Themenbereich ist die Überarbeitung des BVS Standpunkt „Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 11-2017“. Die rechtlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen in der KMU-Unternehmensbewertung der letzten 5 Jahre wurden entsprechend berücksichtigt. So wurden z. B. der Bereich der Inhaberprägung, aber auch die Fragen des notwendigen Betriebsvermögens, als auch die Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Risikos, sowie die Frage des Mindestwertes neu geregelt.