Planung der Baukosten in Zeiten steigender Preise

Drohnen, Roboterhunde und Sensoren

Gemeinsam neue Anforderungen und Aufgaben lösen – auch im Hinblick auf Klimaänderungen

Strategische Finanzinvestoren und strategische Preise versus objektiviertem Unternehmenswert

Corona-Pandemie, Klimawandel, Kapitalmarktdaten – Auswirkungen auf die Bewertung von Unternehmen

Status Quo der Unternehmensbewertung für KMU in Fachliteratur und Bewertungspraxis – Ergebnisse einer Metaanalyse

E-Justiz in Österreich unter Berücksichtigung der Einbindung von Sachverständigen und dem Einsatz künstlicher Intelligenz

Der Kunstsachverständige im 21. Jahrhundert -Wissen – Auge – RFL- Eine Analyse der Rolle, Resultate und Fragen zu Röntgenfluoreszenztests an Objekten des Kunsthandwerks

Versicherungsrechtliche Zuordnung von Ein- bzw. Anbauten in Wohngebäuden

Gegenstand, Zuständigkeiten und Schnittstellen von Bedarf, Klären der Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen

Aus der Sicht von Nutzern ändern sich die Anforderungen an Gebäude ständig. Deswegen werden Gebäude gekauft und verkauft, umgebaut, abgebrochen oder neu gebaut. Vor jeder Maßnahme ist zu überlegen, wie ein Objekt für den jeweiligen Zweck beschaffen sein soll. Ein Bedarfsplan – auch als Lastenheft bezeichnet – ist die geeignete Grundlage, um die erforderlichen Eigenschaften zu beschreiben. Das gilt besonders für die geplante Nutzung eines Objekts, die durch Dritte erfolgen soll. Zur Deckung des Bedarfs können organisatorische Lösungen geeignet sein, z.B. Optimierung der Betriebsorganisation.

Fällt die Entscheidung zu Gunsten einer baulichen Lösung aus, z.B. Neubau oder Umbau, sind weitere Informationen zu beschaffen, Untersuchungen durchzuführen sowie die Planungsgrundlagen zu formulieren. Architekten und Ingenieure benötigen letzte, bevor sie mit der Objekt- oder Fachplanung beginnen. Erst wenn die Vorgaben des Auftraggebers von ihnen hinterfragt wurden und sie ihn baufachlich umfassend beraten konnten, kann von einem Klären der Aufgabenstellung gesprochen werden.

Was einfach scheint, gelingt nicht immer. Die Zuständigkeiten – also Aufgaben und Leistungen – werden häufig nicht erkannt. Der Gegenstand der Aufgaben und Leistungen ist nicht ausreichend bewusst. Es fehlen notwendige Schnittstellen und die Koordination der Planung. Der Beitrag soll eine Unterstützung für die Vorbereitung der Planung von baulichen Maßnahmen sein. Auf die Anwendung entsprechender Regelwerke wird hingewiesen.

Vom Winde verweht – eine PV-Anlage wirklich auf jedes Dach?